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   BFH, 15.06.1982 - VIII R 24/81   

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https://dejure.org/1982,1175
BFH, 15.06.1982 - VIII R 24/81 (https://dejure.org/1982,1175)
BFH, Entscheidung vom 15.06.1982 - VIII R 24/81 (https://dejure.org/1982,1175)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 1982 - VIII R 24/81 (https://dejure.org/1982,1175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG (1971) § 7b Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Erwerb einer Eigentumswohnung - Ersterwerber - Erhöhte Absetzung - Teilungserklärung - Zeitlicher Zusammenhang - Wirtschaftlicher Zusammenhang

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG (1971) § 7b Abs. 3

Papierfundstellen

  • BFHE 137, 243
  • BStBl II 1983, 194
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.11.1977 - VIII R 110/76

    Eigentumswohnung - Nachträgliche Teilung eines Mietwohngrundstücks - Erhöhte

    Auszug aus BFH, 15.06.1982 - VIII R 24/81
    Dem Ersterwerber einer Eigentumswohnung stehen die erhöhten Absetzungen nach § 7b Abs. 3 EStG in der bis 1976 geltenden Fassung zu, wenn die Eigentumswohnung als solche fertiggestellt worden ist (BFH-Urteil vom 8. November 1977 VIII R 110/76, BFHE 123, 560, BStBl II 1978, 82).

    Die von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aufgestellten Grundsätze für das Vorliegen einer Eigentumswohnung (Urteil vom 8. November 1977 VIII R 110/76, BFHE 123, 560, BStBl II 1978, 82) seien nicht gegeben, da bei Bezugsfertigkeit bzw. bei Fertigstellung weder eine Eigentumswohnung bestanden habe noch zu diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche geschaffen gewesen seien.

    Es bestünden auch Bedenken gegen eine Anwendung des Urteils in BFHE 123, 560, BStBl II 1978, 82.

    Das FG habe auch unter Anwendung der Grundsätze des Urteils in BFHE 123, 560, BStBl II 1978, 82 die erhöhten Absetzungen nach § 7b Abs. 3 EStG zutreffend.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 123, 560, BStBl II 1978, 82 die Auffassung vertreten, daß § 7b Abs. 3 EStG 1965 nur dann eingreift, wenn die erworbene Eigentumswohnung "als solche" fertiggestellt worden ist.

  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 15.06.1982 - VIII R 24/81
    Damit lebt der jeweilige Erstbescheid, in dem die begehrte erhöhte Absetzung gewährt worden war, wieder auf (BFH-Beschluß vom 25. Oktober 1972 GrS 1/72, BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231).
  • BFH, 15.03.1973 - VIII R 90/70

    Käufer eines Eigenheims - Erhöhte AfA - Wirtschaftlicher Ersterwerber -

    Auszug aus BFH, 15.06.1982 - VIII R 24/81
    Bei der erstmaligen Veranlagung zur Einkommensteuer 1971 und 1972 konnte das FA aufgrund der von den Klägern vorgelegten Unterlagen ohne weitergehende Ermittlungen davon ausgehen, daß die Voraussetzungen des § 7 b Abs. 3 EStG vorlagen, da nach der Rechtsprechung des BFH auch der wirtschaftliche Eigentümer (§ 11 Nr. 4 des Steueranpassungsgesetzes - StAnpG -) als anspruchsberechtigt angesehen wurde (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1973 VIII R 90/70, BFHE 109, 254, BStBl II 1973, 591).
  • BFH, 13.03.1984 - IX R 8/79

    Herstellungskosten - Erhöhte Absetzungen - Geltendmachung - In Berlin (West)

    Aus ähnlichen Erwägungen hat der VIII. Senat des BFH bei der Prüfung der Frage, ob eine Eigentumswohnung als solche für die Erlangung der Begünstigung nach § 7 b EStG fertiggestellt worden ist, ebenfalls auf die Vorschriften der §§ 3 oder 8 WEG abgestellt (vgl. Urteil vom 15. Juni 1982 VIII R 24/81, BFHE 137, 243, BStBl II 1983, 194, m. w. N.).
  • BFH, 05.06.1991 - XI R 11/90

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erhöhter Einkommensteuer-Absetzungen

    Noch weitergehend hat der VIII. Senat des BFH im Urteil vom 15. Juni 1982 VIII R 24/81 (BFHE 137, 243, BStBl II 1983, 194) sogar einen engen zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der Errichtung des Gebäudes und der Abgabe der Teilungserklärungen als ausreichend angesehen.
  • BFH, 20.03.1984 - IX R 104/82

    Absetzungen - Absetzungen von den Herstellungskosten - Baumaßnahmen -

    Steuerbegünstigungsvorschriften sind zwar nicht buchstäblich eng, sondern unter sinnvoller Würdigung des mit ihnen verfolgten Zwecks auszulegen; es darf jedoch kein durch das Gesetz nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. November 1977 VIII R 110/76, BFHE 123, 560, BStBl II 1978, 82, und vom 15. Juni 1982 VIII R 24/81, BFHE 137, 243, BStBl II 1983, 194).
  • BFH, 15.06.1982 - VIII R 53/79

    Umbau eines Mehrfamilienhauses - Erhöhte Absetzung - Erwerb einer

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 15. Juni 1982 VIII R 24/81 (BStBl II 1983, 194) zu der Frage, wann eine Eigentumswohnung nach § 7 b Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 EStG als solche fertiggestellt ist, ausgeführt, es komme hierbei auf den engen zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der Fertigstellung des Gebäudes und den nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu stellenden Teilungsanträgen an.
  • BFH, 26.01.1988 - IX R 142/83

    Forderung erhöhter Absetzungen für Einfamilienhäuser

    Allerdings hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs in seinen Urteilen vom 8. November 1977 VIII R 110/76 (BFHE 123, 560, BStBl II 1978, 82) und vom 15. Juni 1982 VIII R 24/81 (BFHE 137, 243, BStBl II 1983, 194) die Fertigstellung eines Objekts als Eigentumswohnung auch dann noch bejaht, wenn zwischen Fertigstellung des Gebäudes und Teilungserklärung noch ein enger wirtschaftlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht.
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